Sonstige oder Flexible Hilfen
Unter sonstige bzw. flexible Hilfen werden Maßnahmen verstanden, die dem besonderen Bedarf eines Familiensystems oder einer Einzelperson angepasst werden. Bei einer Klientel, die aufgrund ihrer individuellen Bedarfe nicht mit den im Gesetz spezifiziert beschriebenen Erziehungshilfen adäquat und passgenau zu unterstützen sind, gilt es ein flexibles Angebot zusammen zu stellen und schließlich umzusetzen. Der konkrete Bedarf ist zu ermitteln und zu beschreiben; im Hilfeplanverfahren ist die geeignete Hilfeform zu beschreiben. Das Kindeswohl kann es erfordern, eine Mischform aus den im KJHG beschriebenen Hilfen zu gestalten.
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