LebensRaum

 


Selbstverständnis und Zielsetzung

Jedes menschliche Leben ist auf jedem Entwicklungsniveau ein komplettes Leben, dem es an nichts mangelt, außer an dem, was wir ihm vorenthalten.
 

 

  • Zielsetzung
    Die Hilfen im Rahmen der §§ 27 ff des SGB VIII zielen stets darauf ab, die Personensorgeberechtigten in ihrem Erziehungsvermögen und ihrer familiären Kompetenz zu unterstützen. Grundanliegen der Hilfen zur Erziehung ist die Schaffung von günstigen Entwicklungsbedingungen für alle Familienmitglieder; der ursprüngliche Sozialisations- und Lebensraum der Familie soll erhalten werden, die Erziehungsfähigkeit der Personensorgeberechtigten soll gestärkt und die Fremdunterbringung der betroffenen Kinder und Jugendlichen möglichst vermieden werden.
     
  • LebensRaum arbeitet, als ambulanter Anbieter für Erziehungs- und Familienhilfe, gemeinsam mit den Familien daran, vorhandenes Veränderungspotential sichtbar bzw. nutzbar zu machen und orientiert sich hierbei an deren individuellem Bedarf. Die Entwicklung und Bestärkung von Erziehungskompetenzen, sowie die Erarbeitung von belastbaren Konfliktlösestrategien werden lösungsfokussiert und alltagspraktisch umgesetzt.
     
  • Unser multiprofessionelles Team, bestehend aus u.a. Diplom SozialpädagogInnen, staatlich anerkannten ErzieherInnen, systemische Therapeutin, Diplom Pädagogin und Diplom Psychologin, zeichnet sich durch die unterschiedlichen pädagogischen Grundausbildungen, sowie Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen aus, die in Kombination mit den beruflichen Erfahrungen, eine passgenaue Unterstützung ermöglichen (siehe Team).
     
  • Im Rahmen der Qualitätssicherung finden regelmäßig Teamsupervisionen (mind. 14 tägig) zur Reflexion des Fallverlaufs statt. Zusätzlich wird die professionelle Fallarbeit durch eine externe Supervision (mind. Vierteljährlich), sowie durch Einzelfallberatung mit der fallverantwortlichen Leitung unterstützt und sichergestellt. Das Dokumentieren des Hilfeprozesses in Hinblick auf Zielerreichung und Risikomanagement, ist Teil unseres professionellen Selbstverständnisses. Eine Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung wird bedarfsgerecht eingerichtet und steht auf MitarbeiterInnen-, wie auf Leitungsebene zur Verfügung.
     
  • Im Hilfeprozess bezieht LebensRaum bestehende Ressourcen mit ein und entwickelt diese bedarfsorientiert weiter, um eine Wertschätzung und Stabilisierung des gesamten Systems zu erreichen. Hierbei können, anhand von konkreten Beispielen, Handlungsoptionen entwickelt werden, die sich an der Hilfe zur Selbsthilfe orientieren.
     
  • Schutzauftrag
    Der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei schwerwiegenden Gefährdungen ist von zentraler Bedeutung. Werden wichtige Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefährdung eines Kindes/Jugendlichen bekannt, so verpflichtet sich der Anbieter der Hilfen zur Erziehung dies nach Bewertung des Gefährdungsrisikos dem Jugendamt unverzüglich mitzuteilen (§8a KJHG).

     

 

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