Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt das gesamte Familiensystem mit Blick auf seine Problemlagen aber auch seine Ressourcen. Häufig befinden sich die Familien in einer belasteten Lebens- und Wohnsituation. Teilweise haben die Eltern Schwierigkeiten damit, ihrer Erziehungsaufgabe gerecht zu werden, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. Bei dieser Hilfeform steht daher die Stabilisierung der Familie und die Stärkung der Erziehungskompetenzen des Elternpaares oder des alleinerziehenden Elternteils im Fokus. Hierfür werden die individuellen Ressourcen des Einzelnen erkundet und genutzt.

Sozialpädagogische Familienhilfe

(§ 31 SGB VIII)

Erziehungsbeistand

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich vorrangig an das Kind, bzw. den Jugendlichen, in einer Familie. Auslöser für den Einsatz der Hilfe können z.B. Entwicklungskrisen sein oder eine
belastete Eltern-Kind-Beziehung. Es geht darum, dem jungen Menschen einen Rahmen zu
bieten, innerhalb dessen er sich äußern und ausprobieren kann um so zu einer positiven
Persönlichkeitsentwicklung beizutragen und eine gute Entwicklung in den Bereichen Schule
bzw. Ausbildung und Freizeit zu fördern.
Andererseits wird auch an einer Stabilisierung der Eltern – Kind – Beziehung gearbeitet. Dies
kann z.B. durch moderierte Gespräche geschehen, in denen der junge Mensch Raum erhält,
seine Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen. Außerdem soll er durch das Kennenlernen von
Konfliktlösungsstrategien in die Lage versetzt werden, Meinungsverschiedenheiten zunehmend
selbständiger zu klären.

(§ 30 SGB VIII)

Sonstige oder Flexible Hilfen

Unter der flexiblen Hilfe werden Maßnahmen verstanden, die an den besonderen Bedarf eines
Familiensystems oder einer Einzelperson angepasst werden. Bei einer Klientel, welches
aufgrund seiner individuellen Bedarfe nicht mit den im Gesetz spezifiziert beschriebenen
Erziehungshilfen adäquat und passgenau zu unterstützen ist, gilt es ein flexibles Angebot
zusammen zu stellen und schließlich umzusetzen. Der konkrete Bedarf wird ermittelt und
beschrieben und das Kindeswohl kann es erfordern, eine Mischform aus den
im KJHG beschriebenen Hilfen zu gestalten.

(§ 27 SGB VIII)

Junge Volljährige benötigen oft weiterhin Unterstützung, um den Übergang in ein selbstständiges Leben zu meistern. Die ambulante Erziehungshilfe bietet hier spezifische Programme an, die auf die Bedürfnisse dieser Altersgruppe zugeschnitten sind. Dazu gehören Beratung bei der Wohnungssuche, Unterstützung bei der Ausbildungs- und Berufswahl sowie Hilfe bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen. Die Hilfe für junge Volljährige zielt darauf ab Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern, gleichzeitig aber auch einen sicheren Rückhalt zu bieten. Diese Unterstützung hilft den jungen Erwachsenen ihren eigenen Weg zu finden und sich erfolgreich in der Gesellschaft zu integrieren.

Hilfe für junge Volljährige

(§ 41 SGB VIII)

Dieses Angebot dient dazu, Kontaktabbrüche zwischen Kind und Umgangsberechtigtem zu
vermeiden, bzw. die Kontaktanbahnung zwischen beiden zu unterstützen. Die Hilfe kann
Konflikte zwischen den Beteiligten klären bzw. vermindern, Eskalationen verhindern und
damit die Belastungen für das Kind verringern. Der begleitete Umgang verfolgt letztendlich das
Ziel, dass die Beteiligten lernen den Umgang selbstständig und eigenverantwortlich
durchzuführen und zum Wohle des Kindes zu agieren.

Begleiteter Umgang

(§ 18.3 SGB VIII)

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